
An der Holzfachschule Bad Wildungen hat am Montag der neue Lehrgang zum Staatlich geprüften Techniker – Fachrichtung Holztechnik begonnen. Insgesamt acht Teilnehmer – sieben Männer und eine Frau – wurden von Schulleiter und Geschäftsführer Hermann Hubing, seiner Stellvertreterin Andrea Belegante, dem stellvertretenden Schulleiter Andreas Bognanni und Lehrgangsleiter Markus Heyer begrüßt.
Erstmals profitieren die Teilnehmer dabei von einem inhaltlich überarbeiteten Lehrplan mit curricularem Schwerpunkt auf Holzverarbeitung. Sechs der acht Technikeranwärter haben sich zusätzlich
für die neu geschaffene Kombinationsmöglichkeit mit dem Tischlermeister entschieden – eine Besonderheit, die ab sofort zum festen Bestandteil des Weiterbildungsangebots der Holzfachschule gehört.
Der kombinierte Bildungsgang verzahnt den Techniker-Abschluss mit dem Meisterbrief im Tischlerhandwerk. Teilnehmende können zusätzlich zum 2.900 Stunden umfassenden Lehrgang zum Holztechniker,
der nach knapp zwei Jahren mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird, in den Semesterferien den Teil I der Meisterprüfung ergänzen. Die Teile II, III + IV der Meisterprüfung werden bei den
erfolgreichen Technikern anerkannt. So können innerhalb von 24 Monaten zwei Abschlüsse erworben werden.
Die Holzfachschule Bad Wildungen reagiert mit diesem neuen Angebot auf den steigenden Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften in Handwerk und Industrie. Mit einer idealen Kombination
aus praxisnaher handwerklicher Meisterqualifikation und vertiefter technisch-theoretischer Weiterbildung eröffnet das Modell der Doppelqualifikation attraktive Karrierechancen – sei es in
leitender Position im Handwerk, im eigenen Betrieb oder in der industriellen Fertigung.
Das Weiterbildungsangebot wird staatlich gefördert: Die Studiengebühren für den Holztechniker werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bezuschusst und bei der
Techniker-Tischlermeister-Kombi werden die Gebühren für den Techniker durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und die ergänzenden Kosten für den Teil I des Tischlermeisters durch die, je
nach Bundesland unterschiedlich hohen, „Meisterprämien“ finanziell abgefedert.