Begabtenförderung berufliche Bildung


Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge   Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstudium.

Finanziert wird  das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für   Berufsbildung.

 

Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstudium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

 

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

 

eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,

die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder

bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder

ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,

weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,

zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternteilzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

 

der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,

die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),

der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme.

 

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Handwerkskammer Kassel ist einer dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderungsfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

 

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können Sie bei uns anfordern.

 

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.