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Holzfachschule Bad Wildungen e.V
Giflitzer Str. 3
34537 Bad Wildungen

Telefon: +49 5621 79190
Telefax: +49 5621 73874
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Internet: www.holzfachschule.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Karl Georg Dallmöller
Registergericht: Amtsgericht Fritzlar

 

Haftungsausschluss

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Verweise und Links

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Urheberrecht

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Datenschutz

Die Holzfachschule Bad Wildungen nimmt den Schutz der privaten Daten ernst. Soweit auf der Webseite der Holzfachschule Bad Wildungen personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden erfolgt dies ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten von Kindern an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

Die Nutzung unserer Angebote und Dienste ist, soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Email-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung schriftlich auf dem ausgefüllten Anmeldeschein per Post oder einfacher noch per Fax zu. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges gebucht und schriftlich bestätigt.

Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren

Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Gebührenrechnung. Mit Zustellung der Einladung wird die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr fällig und ist spätestens bis zum Lehrgang zu bezahlen. Die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Meister, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung) zu zahlen. Teilnehmer, die der Zahlungsverpflichtung nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt.

Teilnehmerbegrenzung und Rücktrittsbedingungen

Praxisnahe, fundierte Wissensvermittlung und der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern haben für uns Priorität. Ein guter Grund dafür, die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge zu begrenzen. Grund aber auch für Stornobedingungen, die den finanziellen Rahmen zwischen Ihnen und uns auf faire Weise regeln sollen: Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich: Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, sind Sie von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Falls keine Ersatzperson benannt wird, müssen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung (Eingang beim Veranstalter) und der Höhe der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr sowie die Dauer der Maßnahme. Für Lehrgangsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten gilt: Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch eine Gebühr zu zahlen. Bei Rücktritt vom 13. bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Bei Rücktritt nach dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Seminargebühr zu zahlen. In jedem Fall hat die Rücktrittserklärung schriftlich zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung ist die gesamte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann der Teilnehmer mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Anträge auf Rückerstattung bedürfen der Schriftform. Lernmittel- und Nebenkosten können nicht erstattet werden. Für die Bearbeitung der Kündigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Seminarabsage/Änderungen

Die Holzfachschule Bad Wildungen behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Weitgehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Holzfachschule Bad Wildungen ebenfalls vor. Die im Jahresprogramm genannten Angaben (Preise, Termine etc.) entsprechen der Drucklegung des Programmheftes. Gleiches gilt für Auszüge hieraus.

Haftung

Die Holzfachschule Bad Wildungen haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.